Im Jahr 1608 wurden die Fürsten von Liechtenstein in den Fürstenstand erhoben. Diese Erhebung in den Fürstenstand brachte aber noch nicht die Zulassung in den Reichsfürstenrat mit sich. Die Fürsten von Liechtenstein besaßen bzw. besitzen große Ländereien in Niederösterreich, Böhmen und Mähren. All diese Ländereien waren jedoch nicht reichsunmittelbar. Für die Zulassung zum Reichsfürstenrat, dem höchsten für sie möglichen Stand, benötigten die Fürsten von Liechtenstein einen reichsunmittelbaren Besitz. Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein wurde während seiner Suche auf die hohenemsischen Herrschaften Schellenberg und Vaduz aufmerksam. Es gelang ihm 1699 die Herrschaft Schellenberg und 1712 die Grafschaft Vaduz zu erwerben. Am 23. Januar 1719 wurde durch Kaiser Karl VI beide Herrschaften zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhoben. Eine Besonderheit ist es, dass Liechtenstein den Namen des Herrschaftsgeschlechts erhielt.
Nach den napoleonischen Kriegen gehörte Liechtenstein von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Umfassende Reformen wurden während der Regierungszeit von Fürst Johann II. durchgeführt. Im Jahr 1861 bekam Liechtenstein seine erste Bank. Kurz darauf im Jahr 1862 wurde eine konstitutionelle Verfassung eingeführt. Nach der Niederlage im Krieg gegen Preußen schied Österreich und Liechtenstein aus dem Deutschen Bund aus. Das Heer, welches eine hohe finanzielle Belastung für das kleine Fürstentum darstellte wurde abgeschafft. Von 1852 bis 1919 bildete das Fürstentum mit dem österreichischen Vorarlberg ein Zoll- und Steuergebiet. Bereits 1921 bekam Liechtenstein ein neue Verfassung mit vermehrten direktdemokratischen Einrichtungen. Außerdem muss seit Einführung der neuen Verfassung der Regierungschef ein gebürtiger Liechtensteiner sein und alle Gerichtsinstanzen müssen sich im Fürstentum befinden. Ein umfassendes Zollabkommen wurde im Jahr 1923 mit der Schweiz abgeschlossen, welches seither Gültigkeit besitzt. Fürst Franz Joseph II. verlegte 1938 als erster Fürst seinen Sitz nach Vaduz. Er wurde zu einer wichtigen Integrationsfigur.
Jahr |
Nominale |
Herrscher |
1 Vereinstaler |
Johann II. 1858 – 1929 | |
1900 |
10 Kronen |
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1898 |
20 Kronen |
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1930 |
10 Franken |
Franz I. 1929 -1938 |
1930 |
20 Franken |
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1946 |
10 Franken |
Franz Joseph II. 1938 – 1989 |
1946 |
20 Franken |
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1956 |
25 Franken |
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1956 |
50 Franken |
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1952 |
100 Franken |
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1961 |
25 Franken |
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1961 |
50 Franken |
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1988 |
50 Franken |
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1990 |
50 Franken |
Johann Adam II. Seit 1989 |
2006 |
50 Franken |
Johann I. |
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