Geplant war die elektronische Steuerkarte in Deutschland bereits ab 1. Januar 2011 und die letzte Zusendung der Lohnsteuerkarten durch die Einwohnermeldeämter wurde im Jahr 2009 für das Jahr 2010 vorgenommen. Ende 2010 wurde dann der Start wegen technischer Probleme um ein Jahr verschoben. Der Einführungstermin sollte demnach am 1. Januar 2012 sein. Mit dem gleichen Argument, also technische Probleme, ist jetzt der Termin erneut um ein Jahr verschoben worden. Wenn eine solche Schlamperei in der freien Wirtschaft passiert, würden auf jeden Fall einige “Köpfe rollen”. Von Entlassungen in den Finanzverwaltungen hat man bisher allerdings nichts gehört und es wird auch wahrscheinlich keine Konsequenzen für die Beteiligten geben, denn an allen verantwortlichen Stellen sitzen bestimmt Beamte, die sich trotz einer solchen miserablen Leistung um ihren Arbeitsplatz keine Sorgen machen müssen.
Die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch 2012 noch!
Wenn der Arbeitnehmer keine Änderungen in seinen Lebensumständen seit 2009 hatte und keine Ersatzbescheinigung durch ein Finanzamt ausgestellt worden ist, gilt auch im nächsten Jahr die alte Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010. Der Arbeitgeber nimmt die Berechnung der Lohnsteuer in diesem Fall nach den alten Angaben vor. Wenn sich die Steuerklasse oder beispielsweise die Zahl der Kinder geändert hat, muss sich der Arbeitnehmer vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für die geänderten Merkmale ausstellen lassen. Eine solche Ersatzbescheinigung müssen sich auch alle ausstellen lassen, die im Jahr 2012 erstmalig eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnehmen. Das gilt allerdings nicht für Auszubildende. Ledige Auszubildende werden durch den Arbeitgeber nach Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit in die Steuerklasse 1 eingestuft.
Steuerverschwendung durch die alte Lohnsteuerkarte?
Wenn man jetzt sieht, wie einfach die Berechnung der Steuer sein kann, muss man sich wundern, warum man vorher jahrzehntelang in jedem Jahr eine neue Lohnsteuerkarte brauchte. Millionen von Lohnsteuerkarten mussten gedruckt und adressiert werden. Millionen von Lohnsteuerkarten wurden per Post verschickt. Jetzt gilt eine Lohnsteuerkarte auf einmal für drei Jahre und nur die Änderungen müssen bestätigt werden. Diese Kosten für den jährlichen Versand von Lohnsteuerkarten hätte man schon einige Jahrzehnte kräftig reduzieren können.