Verfassungsgericht sagt JA zum Rettungsschirm!

admin | Mittwoch, 7. September 2011 - 09:20

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute das Urteil im Verfahren gegen den EU-Rettungsschirm für die Märkte und die Politik getroffen. Der EU-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfe wurden nicht beanstandet. Im Verfahren sah man allerdings Verbesserungsbedarf, denn in Zukunft muss jede Zahlung durch den Haushaltsausschuss des Bundestages genehmigt werden. Entschieden wurden die drei anhängigen Verfassungsbeschwerden mit den Aktenzeichen 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10 und 2 BvR 1099/10.

Verfassungsklage gegen EU-Hilfen gescheitert!

Die Verfassungsbeschwerden gegen den EU-Rettungsschirm waren von namhaften Professoren und dem streitbaren CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler eingereicht worden. Sie wurden von vielen Fachleuten durchaus als begründet angesehen. Die “Professorenrunde” mit Wilhelm Hankel, Joachim Starbatty, Wilhelm Noelling und Karl Albrecht Schachtschneider hatte sich, wie auch Gauweiler, noch in den letzten Tagen optimistisch zum Ausgang der Verfassungsklagen geäußert. Man sprach u.a. von einem Staatsstreich, einer EURO-Diktatur und dem Verbot der gegenseitigen Schuldenübernahme in den Verträgen von Maastricht. Gerade dieser Punkt hätte von den Verfassungsrichtern vertragskonform ausgelegt werden müssen, denn nicht nur die direkte Hilfe für Griechenland und der EU-Rettungsschirm, sondern auch die Stützungskäufe der EZB von Anleihen der durch die Schuldenkrise gefährdeten Länder, sind durch die Maastricht-Verträge nicht gedeckt.

Wurde in Karlsruhe Recht gesprochen oder Politik gemacht?

Nicht umsonst haben alle Politiker, Banken und viele Anleger gespannt auf die Entscheidung der Karlsruher Richter gewartet. Wer allerdings davon ausgegangen ist, dass es bei der Entscheidung in Karlsruhe nur darum ging Recht zu sprechen, hat sich sicher getäuscht.  Nach Griechenlandpleite, Irlandpleite, Portugalpleite, Schuldenkrise in Europa und Schuldenkrise USA, dem Börsencrash in den letzten Wochen und der Goldpreisentwicklung war keine andere Entscheidung von den Verfassungsrichtern zu erwarten. Eine Entscheidung gegen die Griechenlandhilfe und gegen den EU-Rettungsschirm hätte nicht nur die Politik in Europa gegen eine massive Wand laufen lassen, sondern die Märkte wären in sich völlig zusammengebrochen. Das musste man verhindern!

 

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