Unterschätzen Sie nicht den Wert von altem Zahnersatz mit Zahngold. Zahnfüllungen, Brücken, Kronen, Stiftzähne und sogar ganze Gebisse bestehen teilweise aus wertvollen Dentallegierungen. Vielfach ist ein großer Anteil in diesem Zahnersatz Gold, aber es gibt auch Prothesen, die als weitere Bestandteile Palladium, Platin oder Silber enthalten. Der Goldpreis ist zwar im Moment nicht so atemberaubend, aber werfen Sie deswegen Ihre Schätze nicht einfach achtlos weg.
Als Patient des Zahnarztes haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren alten Zahnersatz mitzunehmen, wenn er durch einen neuen ersetzt wird. Denken Sie nicht, dass es sich bei Ihrem Zahnersatz um einen wertlosen Gegenstand handelt. Heutzutage werden Zahnfüllungen aus Amalgam, welches in geringen Spuren Gold enthält, Keramik oder Plastik gemacht. Auf eine Zahnfüllung aus Gold wird aus ästhetischen und hauptsächlich auch aus Kostengründen verzichtet. Zahnersatz in Form von Implantaten verwenden meistens zur Verankerung im Kiefer Titan. Ihr Zahngold ist deshalb aber nicht wertlos geworden – im Gegenteil! Beim Verkauf des Goldanteils oder anderer Edelmetalle aus Ihrem alten Zahnersatz haben Sie bei den heutigen Preisen bereits eine schöne Anzahlung auf die neue Zahnarztrechnung. Selbstverständlich muss man die wertvollen Goldanteile nicht selbst von der Zahnbrücke, der Goldkrone, dem Inlay oder dem Stiftzahn trennen. Diese Trennung wird durch Fachleute beim Goldankauf vorgenommen, wo der reine Goldanteil von anderen Metallen oder den Keramikanteilen getrennt wird. Spezialisierte Firmen filtern sogar kleinste Bruchteile von Gold aus den Flüssigkeiten, welche recycelt werden müssen und beim Absaugen in einer Zahnarztpraxis anfallen. Es gibt auch wohltätige Organisation denen Sie Ihr Zahngold spenden können.
Es mag pietätlos klingen, aber auch die Entnahme von Zahngold bei Verstorbenen ist keine Seltenheit mehr. Gerade bei Einäscherungen hat es einige Gerichtsentscheidungen dazu gegeben. Wenn die Erben den Zahnersatz nicht vorher entfernen, gilt das Zahngold, welches nicht verbrennt, natürlich je nach nationaler Rechtslage als herrenloses Gut. Das Zahngold und andere Metalle wie z.B. Titan gehen somit in das Eigentum des Krematoriums über. In den letzten Jahren wurden hiermit zunehmend Gerichte beschäftigt. Ein solcher Fall ist auch vom OLG Nürnberg bereits entschieden worden, weil auch in diesem Fall die Angestellten das Gold der eingeäscherten Verstorbenen an einen Juwelier verkauft hatten. Sie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt (OLG Nürnberg – 1 St OLG Ss 163/09 a-f). In einem anderen Fall, dem des Krematoriums in Hamburg-Öjendorf wurden die betroffenen Angeklagten vom Bundesarbeitsgericht (BAG, 21.08.2014 – 8 AZR 655/13) zu Schadenersatz verurteilt.
Mit unserem Zahngold Rechner sehen Sie was Ihr Zahngold momentan Wert ist.